Aktuelles

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 14/2024

Neues zum Ergänzungszuschlag: Gutachten hält das Besoldungsgesetz für verfassungswidrig!

Der DBB NRW hat ein Gutachten zum Besoldungsgesetz bei dem früheren Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig. Das Besoldungsgesetz in der Fassung vom 29.10.2024 ist verfassungswidrig.

Mehr zum Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 14/2024 „Neues zum Ergänzungszuschlag: Gutachten hält das Besoldungsgesetz für verfassungswidrig!“ im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:

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Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 11 /2024

Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2024

Auch in diesem Jahr ruft die komba gewerkschaft nrw seine Mitglieder dazu auf, noch in diesem Jahr einen Widerspruch zur amtsangemessenen Besoldung zu stellen, weil verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Höhe der Alimentation bestehen.

Ausgangslage
Der Gesetzgeber hat das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) NRW zweimal in diesem Jahr geändert. Insbesondere bei der letzten Änderung hat es auch strukturelle Änderungen gegeben.

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Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 10/2024

Geltendmachung Inflationsausgleichsprämie von Beamt*innen in Elternzeit

Zuletzt in unserer Mitglieder-Info 5/2024 berichtete die komba gewerkschaft nrw über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024, das feststellte, dass auch in der Eltern(teil)zeit Ansprüche auf die volle Inflationsausgleichszahlung aus dem Tarifvertrag zum Inflationsausgleich im Bereich TVöD/TV-L bestehen. Das Urteil wurde im Berufungsverfahren vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 14 SLa 303/24) aufgehoben und die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

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Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen Info – 09/2024

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – Laufbahnrecht und weitere Änderungen

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte sich wegen des sich zunehmend verschärfenden Fachkräftemangels ein zukunftsfähiges Laufbahnrecht geben. Es soll die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erhalten und die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes verbessern. Neue Fachkräfte sowie Nachwuchs für den öffentlichen Dienst sollen damit gewonnen werden. Daneben werden die Wegstreckenentschädigung im Landesreisekostengesetz und die Abführungspflichten nach der Nebentätigkeitsverordnung angepasst.

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